AGB

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AGB und Teilnahmebedingungen


Für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Weiterbildungsflatrates des AKBSV


1.    Anbieter, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen:


a.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen (nachfolgend gemeinsam "Bedingungen") gelten für alle Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen des rbeitskreis Bausachverständige im Bund deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure Baden-Württemberg e.V.
b.    Veranstalter und Vertragspartner:
Arbeitskreis Bausachverständige im Bund deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure Baden-Württemberg e.V. - nachfolgend "AKBSV".
c.    Diese Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes geregelt ist.
d.    "Veranstaltungen" im Sinne dieser Bedingungen sind alle vom AKBSV angebotenen Seminare, Workshops, Lehrgänge, digitale Trainings, Webinare, Hybridformate und vergleichbare Fort- oder Weiterbildungsangebote. "Teilnehmende" ist die jeweils angemeldete natürliche Person.


2.    Anmeldung und Vertragsschluss


a.    Die Anmeldung zu Einzelveranstaltungen erfolgt in der Regel über das vom AKBSV bereitgestellte Online-Buchungssystem oder PDF-Formulare auf der Website. Mit Absenden der Buchung über den dafür vorgesehenen Button oder dem Versand des PDF Formulars per Email an den AKBSV gibt die anmeldende Person ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrags ab.
b.    Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Eine solche Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.
c.    Der Vertrag über die Teilnahme an einer Einzelveranstaltung kommt erst mit Versand der Anmeldebestätigung durch den AKBSV oder mit Übersendung der Rechnung zustande. Der AKBSV ist berechtigt, Anmeldungen insbesondere bei Überbuchung, fehlender Eignung, fehlenden Nachweisen oder fehlender Verfügbarkeit abzulehnen.
d.    Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Zulassung zu einer bestimmten Veranstaltung besteht nur nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und der in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen.
e.    Für bestimmte Zielgruppen oder Sonderkonditionen können besondere Teilnahmevoraussetzungen und Nachweispflichten gelten, insbesondere hinsichtlich Mitgliedschaft, Ausbildungsstand, Abschluss oder sonstiger Berechtigungstatbestände. Entsprechende Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Der AKBSV ist berechtigt, geeignete Nachweise anzufordern.
f.    Der AKBSV speichert und verarbeitet den Vertragstext und die Daten im Rahmen der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die Vertragssprache ist Deutsch.


3.    Leistungsumfang und Durchführung von Veranstaltungen


a.    Inhalt, Umfang, Veranstaltungsform, Teilnahmevoraussetzungen, Veranstaltungsort, Veranstaltungsdauer, Referierende sowie der jeweilige Teilnahmebeitrag ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Veranstaltungsankündigung. Soweit eine Veranstaltung zur Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung durch eine Architekten- oder Ingenieurkammer angemeldet ist, werden die jeweils anerkennende Kammer, der Umfang der anerkannten Fortbildungseinheiten bzw. -stunden und gegebenenfalls weitere Anerkennungsvoraussetzungen in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegeben. Die Anerkennung durch eine Kammer begründet keinen Anspruch auf Anerkennung durch andere Kammern.
b.    Der AKBSV ist berechtigt, Veranstaltungen als Präsenz-, Online- oder Hybridveranstaltung durchzuführen, soweit dies in der Ausschreibung vorgesehen ist oder sachlich geboten erscheint und den Teilnehmenden zumutbar ist.
c.    Angaben zu einer voraussichtlichen Endzeit, zu Pausen, zu einzelnen Programmpunkten oder zu eingesetzten Referierenden stehen, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unter dem Vorbehalt sachlich gerechtfertigter Änderungen.
d.    Soweit für eine Veranstaltung Unterlagen, Downloads, Zugänge zu Lernplattformen oder sonstige Zusatzleistungen vorgesehen sind, erfolgt die Bereitstellung ausschließlich im jeweils angekündigten Umfang. Ein Anspruch auf eine darüberhinausgehende Zurverfügungstellung besteht nicht.
4.    Teilnahmegebühren, Rechnungsstellung und
Zahlungsbedingungen
a.    Die Höhe des Teilnahmebeitrags für Einzelveranstaltungen ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsankündigung. Alle Preise verstehen sich je teilnehmender Person und je Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
b.    Die Anmeldebestätigung und die Rechnung werden in der Regel vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail versandt. Bei kurzfristigen Buchungen können Bestätigung und Rechnung auch in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Bearbeitung der Anmeldung erfolgen.
c.    Teilnahmebeitrage sind, sofern in Rechnung oder Buchungssystem nichts Abweichendes ausgewiesen ist, vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug auf das angegebene Konto des AKBSV fällig.
d.    Eine nicht rechtzeitige Zahlung ersetzt weder eine Stornierung noch entfällt dadurch die Zahlungspflicht. Erfolgt keine fristgerechte Stornierung gemäß Ziffer 6, bleibt der Teilnahmebeitrag auch dann geschuldet, wenn die angemeldete Person nicht an der Veranstaltung teilnimmt.
e.    Forderungen des AKBSV können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


5.    Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmende bei Einzelveranstaltungen


a.    Stornierungen von Einzelveranstaltungen haben grundsätzlich in Textform, insbesondere per E-Mail, gegenüber dem AKBSV erklärt zu werden. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Stornierung beim AKBSV maßgeblich. 
b.    Eine kostenfreie Stornierung ist bis einschließlich zum 11. Kalendertag vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich.
c.    Bei einer Stornierung ab dem 10. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen bleibt der Teilnahmebeitrag grundsätzlich geschuldet, es sei denn, die ausgefallene Teilnahme beruht auf einem vom AKBSV zu vertretenden Umstand oder zwingendes Recht bestimmt etwas anderes. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem AKBSV kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
d.    Die Zahlungspflicht entfällt, wenn gleichzeitig mit der Stornierung eine geeignete Ersatzperson mit vergleichbarem Teilnehmerstatus benannt wird und der AKBSV der Umbuchung zustimmt. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht, sofern sachliche Gründe entgegenstehen, insbesondere fehlende Teilnahmevoraussetzungen oder ausgeschlossene Sonderkonditionen.
e.    Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt von den vorstehenden Stornierungsregelungen unberührt.

 

6.    Teilnahmevoraussetzungen, Mitwirkungspflichten und Ausschluss von der Teilnahme


a.    Teilnehmende sind verpflichtet, bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu ihrer Person und - soweit relevant - zu ihrem Teilnehmerstatus zu machen.
Änderungen wesentlicher Daten sind dem AKBSV unverzüglich mitzuteilen.
b.    Für digitale Veranstaltungen ist die Anmeldung im virtuellen Veranstaltungsraum unter dem vollständigen und korrekten Klarnamen verpflichtend. Kann eine Person nicht eindeutig der Anmeldung zugeordnet werden, ist der AKBSV berechtigt, den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern oder die Person von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatzleistung, sofern der Ausschluss von der teilnehmenden Person zu vertreten ist.
c.    Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die ihnen übermittelten Zugangsdaten, Teilnahmehinweise und organisatorischen Vorgaben zu beachten sowie den sachlich gerechtfertigten Anweisungen der Veranstaltungsleitung, des technischen Supports und der Referierenden Folge zu leisten.
d.    Teilnehmende haben die für digitale oder hybride Formate erforderlichen technischen Voraussetzungen eigenverantwortlich sicherzustellen, insbesondere eine funktionsfähige Hardware, eine hinreichend stabile Internetverbindung sowie - soweit für das Format erforderlich - Kamera, Mikrofon und aktuelle Software.
e.    Der AKBSV ist berechtigt, Personen aus wichtigem Grund ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei nachhaltiger Störung des Veranstaltungsablaufs, beleidigendem oder diskriminierendem Verhalten, Verstößen gegen Urheber- oder Nutzungsrechte, missbräuchlicher Weitergabe personenbezogener Zugänge oder bewusst falschen Angaben bei der Anmeldung. Weitergehende Rechte des AKBSV bleiben unberührt.


7.    Absage, Änderung und Verlegung von Veranstaltungen durch den AKBSV


a.    Der AKBSV ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zeitlich zu verlegen, den Veranstaltungsort zu ändern, die Durchführungsform zu ändern oder Referierende auszutauschen, soweit hierdurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert und die Änderung für die Teilnehmenden zumutbar ist.
b.    Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Ausfall von Referierenden ohne zumutbare Ersatzmöglichkeit, bei nicht nur unerheblichen technischen Störungen, bei behördlichen Anordnungen, bei Fällen höherer Gewalt oder vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignissen sowie bei Nichterreichen einer wirtschaftlich oder organisatorisch erforderlichen Mindestteilnehmerzahl.
c.    Im Fall der Absage einer kostenpflichtigen Einzelveranstaltung werden bereits gezahlte Teilnahmebeitrage erstattet. Weitergehende Ansprüche auf Durchführung der Veranstaltung zu einem bestimmten Termin oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen - insbesondere Reise-, Übernachtungs- oder Arbeitsausfallkosten - bestehen nur, soweit der AKBSV die Ursache der Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften eingreifen.


8.    Veranstaltungsunterlagen, Urheberrechte und Nutzungsbeschränkungen


a.    Soweit der AKBSV oder die Referierenden Unterlagen, Skripte, Präsentationen, Handouts, Download-Materialien oder sonstige Inhalte bereitstellen, bleiben alle Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte vorbehalten.
b.    Zur Verfügung gestellte Unterlagen dürfen ausschließlich für eigene Fort- und Weiterbildungszwecke der angemeldeten Person genutzt werden. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers unzulässig, soweit keine zwingende gesetzliche Erlaubnis eingreift.
c.    Elektronisch bereitgestellte Unterlagen können nur für einen begrenzten Zeitraum abrufbar sein. Der AKBSV ist berechtigt, Download-Zugänge nach Ablauf dieses Zeitraums zu deaktivieren.
d.    Bild-, Ton- und Bildschirmaufzeichnungen von Veranstaltungen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des AKBSV und - soweit erforderlich - der jeweiligen Referierenden und Teilnehmenden zulässig. Dies gilt auch für Mitschnitte digitaler Veranstaltungen, Chatverlaufe, Screenshots und die Weitergabe von Zugangsinformationen.


9.    Haftung


a.    Der AKBSV haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des AKBSV, seiner gesetzlichen Vertretung oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie in Fallen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
b.    Für sonstige Schäden haftet der AKBSV bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der AKBSV nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmassig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c.    Soweit die Haftung des AKBSV ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertretung, Mitarbeitenden, Referierenden und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
d.    Für den Verlust von Gegenständen in Präsenzveranstaltungen sowie für Ausfälle oder Störungen von Telekommunikations- oder Internetverbindungen außerhalb des Einflussbereichs des AKBSV haftet der AKBSV nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.


10.    Datenschutz


a.    Der AKBSV verarbeitet personenbezogene Daten der anmeldenden und teilnehmenden Personen zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Leistungsabrechnung, Teilnehmerverwaltung, Durchführung digitaler Veranstaltungen und Erfüllung  
gesetzlicher Pflichten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
b.    Weitere Informationen zu Art, Umfang, Zweck, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des AKBSV, auf die im Rahmen des Buchungsprozesses gesondert hingewiesen wird.


11.    Schlussbestimmungen


a.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN¬Kaufrechts, soweit dessen Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben ist.
b.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; soweit eine solche nicht besteht, gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
c.    Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen nach diesem Vertrag können, soweit gesetzlich zulässig, in Textform erfolgen. Individuelle Abreden gehen diesen Bedingungen vor.
d.    Sofern die teilnehmende oder buchende Person Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des AKBSV. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsklausel nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.
 

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